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Aischa Bint Abi-Bakr

Aischa bint Abi-Bakr

ʿāʾischa bint Abī Bakr (;
- um 613/14; † 678 in Medina
) war eine der Frauen Mohammeds, des Begründers des Islam, und Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr aus dem Stamme Quraisch; sie galt als Mohammeds Lieblingsfrau. Aischas Mutter stammte aus dem Stamme Al Harit. Die Stämme der beiden Elternteile Aischas waren sehr angesehen. Ihr Name ist arabischen Ursprungs und bedeutet „die Lebende“. Bei einem seiner Besuche im Hause Abu Bakrs hatte Mohammed Aischa kennengelernt. Aischa war ein fröhliches, lebhaftes kleines Mädchen und Mohammed war von ihrer Art sehr angetan. So kam es zu Scherzereien zwischen ihm und dem Kind. Wie sehr sie sein Herz gewann, kommt in Mohammeds Worten an ihre Mutter zum Ausdruck: „Sei gütig zu Aischa und hebe sie für mich auf.“ Nachdem sich Mohammed und Abu Bakr in Medina niedergelassen hatten, handelten Abu Bakr und Mohammed den Ehevertrages aus. Die Hochzeit fand ohne großen Aufwand und im kleinsten Familienkreise im Hause Abu Bakrs statt. Aischa sagt von sich selbst: „Der Prophet hat mich geehelicht im Hause meines Vaters und es wurde damals kein Schaf geschlachtet. Ich war zu dieser Zeit im Alter von neuen Jahren.“ Nach einer Überlieferung (hadith), die von der Mehrheit der klassischen Schriftgelehrten des Islam als glaubwürdig und als auf Aischa selbst zurückgehend akzeptiert wurde, war sie sechs Jahre alt, als sie Mohammed zur Frau gegeben wurde, und neun Jahre alt, als Mohammed die Ehe mit ihr vollzog; Mohammed war zu dieser Zeit über fünfzig Jahre alt. Anderen Überlieferungen zufolge war sie wesentlich älter. Viele Details der Hadithe gehen auf die Überlieferung durch Aischa zurück. Aischa selbst schilderte, dass sie mit ihren Freunden auf einer Schaukel spielte, als ihre Mutter sie zu sich rief und in ein Haus führte, in dem Mohammed dann mit ihr schlief. Als Mohammed Aischa mit sich nach Hause genommen hatte, bekam sie dort eine Kammer neben Sawda. Aischa blieb nicht lange Mohammed einzige Liebe. Denn schon bald vollzog er mit Hafsa die Ehe. Später erweiterte er seinen Harem mit weiteren Heiraten, Konkubinen und Sklavinnen. Insgesamt 19 Frauen. Als es um 660 zu einer Auseinandersetzung zwischen Ali und Mu'awiya um das Kalifat kam, unterstützte sie Mu'awiya. Sie soll dabei höchstpersönlich in den Krieg gezogen sein. Zusammen mit Mu'awiya wurde sie von Ali besiegt und nach Mekka verbannt. Da Aischa selbst keine Kinder bekam, nahm sie, als ihr Bruder Abdar-Rahm starb, seinen Sohn und seine Tochter unter ihre Obhut. Dieser Sohn, Al-Qasim, fand nach dem Tode Aischa für ihr Verhalten die Worte: „Ich habe keine Mutter gesehen, die wohltätiger als sie (Aischa) war.“ Es war für Aischas Stellung im Harem bezeichnend, dass der im Sterben liegende Mohammed sich entschied, seine letzten Tage in ihrer Kammer zu verbringen. Sie soll damals 18 Jahre alt gewesen sein. Während der Kalifate ihres Vaters und dessen Nachfolger hatte sich Aischa weitgehend aus der Politik herausgehalten. Erst der wachsenden Rebellion gegen den dritten Kalifen galt ihre Sympathie und sie unterstützte die Aufrührer. Nach dem Mord an dem Kalifen änderte sie jedoch ihre Haltung vollständig und forderte jetzt unnachgiebige Rache für seinen Tod. Zusammen mit Talha b. Ubaidallah und Abdallah ibn az-Zubair, zwei ehemaligen Gefährten Mohammeds, förderte sie 656 eine Aufruhr gegen den vierten Kalifen, Ali, einen Vetter ihres verstorbenen Mannes. Der Kalif jedoch schlug in der sogenannten „Kamelschlacht“ bei Basra den Aufstand nieder und nahm unter anderem Aischa gefangen. Er begnadigte sie später und befahl sie nach Medina, wo sie bis zu ihrem Tod im Jahr 678 lebte. Sie soll kurz vor ihrem Tode entschieden haben, neben den anderen Frauen Mohammeds beigesetzt zu werden. Damals war sie rund 66 Jahre alt. Aischa wird indirekt im Koran an mehrere Stellen erwähnt: Unter anderem gab es einen Vorfall, bei dem sie auf einer Reise nach einer Rast versehentlich von ihrer Karawane zurückgelassen und danach von Beduinen der Unzucht beschuldigt wurde. Mohammed erhielt dazu von Allah eine spezielle Offenbarung (Sure 24, Verse 11 ff.) in welcher Allah für die Unschuld Aischas in diesem Falle einsteht. Für die Sunniten gehört sie zu den wichtigsten Persönlichkeiten des Islams. Für sie ist Aischa ein Vorbild an Frömmigkeit, eine Übermittlerin der Hadithen (Aussprüche und beispielhafte Taten des Propheten) und eine Autorität in der Auslegung des Korans. Sie wird - wie auch die anderen Frauen Mohammeds - als "Umm al Mu'mineen" (Mutter der Gläubigen) bezeichnet. Von den Schiiten dagegen wird sie aufgrund ihrer Intrigen gegen Ali und gegen Muhammads Tochter Fatima als eifersüchtig und boshaft verachtet. Sie bezeichnen Aischa als eine Feindin Gottes, von der es sich zu distanzieren gilt und gegen die in aller Öffentlichkeit rituelle Verfluchungen ausgesprochen werden (baraa). Nach der muslimischen Überlieferung wurden einige Verse des Koran eigens ihr zu Liebe geoffenbart, um sie vom Vorwurf des Ehebruchs frei zu sprechen.

Weblinks


- Hadithe zum Heiratsalter aus dem Sahīh des Buchārī: [http://cwis.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/bukhari/062.sbt.html#007.062.064], [http://cwis.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/bukhari/062.sbt.html#007.062.065], [http://cwis.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/bukhari/062.sbt.html#007.062.088] (englisch)
- Hadithe zum Heiratsalter aus dem Sahīh des Muslim ibn al-Haddschādsch: [http://cwis.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/008.smt.html#008.3309], [http://cwis.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/008.smt.html#008.3310], [http://cwis.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/008.smt.html#008.3311] (englisch) Aischa bint Abi Bakr Aischa bint Abi Bakr Aischa bint Abi Bakr Aischa bint Abi Bakr ja:アーイシャ th:อาอิชะหฺ

678

Ereignisse

Politik und Weltgeschehen


- 27. Juni - Agatho wird (angeblich im Alter von 100 Jahren) Papst als Nachfolger von Donus.
- Das griechische Feuer wird von Kallinikos aus Heliopolis erfunden (nach anderen Angaben 671)
- Die vierjährige Belagerung von Konstantinopel durch die Muslime scheitert, als deren Flotte durch den Einsatz des Griechischen Feuers zerstört wird.
- Der fränkische Hausmeier Ebroin besiegt seine austrasischen Gegner bei Bois-du-Fay.
- Bosa wird Bischof von York, er folgt auf Wilfrid.

Geboren


- 678/679 - Childebert III., merowingischer Frankenkönig († 711)

Gestorben


- 1. April - Donus, Papst
- Aischa bint Abi-Bakr, Frau des Propheten Mohammed (
- um 613/614) ko:678년

Islam

Der Islam ( islām Hingabe an Gott; al-islām der Islam) ist mit ca. 1,2 Milliarden Anhängern nach dem Christentum (ca. 2,0 Milliarden Anhänger) die zweitgrößte Religion der Welt. Seine Anhänger werden als Muslime oder (deutlich seltener und veraltet) als Mohammedaner bezeichnet; letzteres stößt indes als Fremdbezeichnung unter den meisten Muslimen auf Ablehnung, da die Muslime nicht - wie das Wort suggeriert - Mohammed, sondern einzig den einen Gott anbeten. Vor allem in älterer Literatur werden Muslime häufig mit der persischen Variante des arabischen Wortes als Moslems bezeichnet. Der Islam ist eine monotheistische Religion, die sich streng vom Polytheismus und auch von der christlichen Vorstellung von Inkarnation und Trinität abgrenzt. Er gründet sich auf den Koran, der für Muslime das unverfälschte Wort Gottes ist. Zweite Erkenntnisquelle sind die Worte und Handlungen (Sunna) des Propheten Mohammed.

Die Entstehung des Islam

Mohammed]] Der Religionsstifter Mohammed (: der Vielgelobte) wurde um 570 als Sohn eines Händlers in Mekka im heutigen Saudi-Arabien geboren. Nach der Überlieferung soll ihm 610 der Erzengel Gabriel erschienen sein, und ihm die ersten Verse (Ayāt) des Korans übermittelt haben. Im Verlauf der folgenden 23 Jahre soll ihm dann Vers für Vers davon offenbart worden sein. Der Islam begreift sich als Fortsetzung göttlicher Offenbarung. Deshalb sehen sich Muslime in der Kontinuität von Judentum und dem Christentum. Mohammed wird deshalb auch als das „Siegel der Propheten“ bezeichnet. In diesem Sinne werden im Islam auch alle vorher von Gott gesandten Propheten, die in der Bibel genannt werden, als eigene Propheten verstanden. Es gibt aber Abweichungen: So ist nach islamischem Glauben Jesus ein Prophet, der jedoch weder am Kreuz starb noch auferstand. Einige Personen, die im Juden- bzw. Christentum nicht als Propheten gesehen werden, werden im Islam als solche verehrt, zum Beispiel Adam.

Grundlagen des Islam

Die fünf Säulen

Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die zu erfüllen jeder Muslim verpflichtet ist, sind:
- Das Glaubensbekenntnis Schahada (): Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer (dem einzigen) Gott und Mohammed ist der Gesandte Gottes. (s.o.) Die Schiiten fügen in der Regel noch den Satz hinzu: und Ali ist der Freund Gottes. Gemeint ist hier Ali ibn Abi Talib. Im Sufismus (islamische Mystik) wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt bzw. Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit). Das Aussprechen der Schahada in ehrlicher Absicht (niya) reicht aus, um Muslim zu werden. Sie ist auch das erste, was einem Neugeborenem ins Ohr geflüstert wird, und der letzte Gruß an einen Sterbenden. In der heutigen islamischen Kultur, verliert ein Moslem, der den Islam verläßt, häufig seine familiären und gesellschaftlichen Bindungen, seine Rechte und Erbansprüche. In der Rechtstheorie, in einigen Ländern auch in der Rechtspraxis, wird das Abfallen vom Islam mit dem Tode bestraft.(Siehe: ridda)
- Das Gebet Salat () ist religiöse Pflicht. Es wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: in der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, abends und nach Einbruch der Nacht. Zuvor erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: "wudu'" ;persisch: "âbdast") mit reinem Wasser. Sollte dieses nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird symbolisch Sand oder Staub verwendet (tayammum). Das Zusammenlegen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, z. B. auf Reisen. Am Freitag muss das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der Gemeinschaft (das Gebet in der Moschee ist nicht Pflicht, zwingend ist für das Freitagsgebet die Gemeinschaft) stattfinden, dann (oder davor) wird auch gepredigt (Khutba). Viele Muslime beten aber auch sonst möglichst in der Moschee. Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für alle männlichen erwachsenen Muslime.
- Die Almosensteuer Zakat (). Die Erträge werden für Bedürftige, Kranke, Befreiung Gefangener, den Dschihad oder zum Aufbau religiöser Schulen verwendet. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5-10% ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die Kopfsteuer (Dschizya), die von Nichtmuslimen in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre Duldung (siehe: Dhimmi) verlangt wird. Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zu Gute kommen.
- Das Fasten Saum (). Im Monat Ramadan, der sich jedes Jahr um 10 Tage verschiebt, wird von Beginn der Morgendämmerung - wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (Koran 2:187) - bis zum vollendeten Sonnenuntergang gefastet, nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und manche andere Enthaltsamkeit im Verhalten geübt. Das Fasten wird nicht aus gesundheitlichen Gründen befolgt, sondern um Gottes Befehl während des Tages zu genügen. Insofern ist das oft praktizierte ausgiebige Fastenbrechen bei Nacht zwar nicht unbedingt ideal, verletzt jedoch auch nicht die religiöse Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer Dattel und einem Glas Milch, nach Vorbild des Propheten. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ('Īd al-fitr) beendet.
- Die Pilgerfahrt Haddsch (). Einmal in seinem Leben soll der Muslim die Pilgerfahrt nach Mekka antreten. Sie findet im letzten Mondmonat statt, und wird dann zur Pflicht für ihn, wenn er dazu in der Lage ist. Entscheidend dafür ob die Pilgerfahrt zur Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände.Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet: :::"...und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus (d.i. die Kaaba von Mekka) zu machen - soweit sie dazu eine Möglichkeit finden ". Die Interpretation des hier verwendeten Ausdruckes "Möglichkeit finden" erfolgt in einem Prophetenspruch (Hadith), dessen Isnad allerdings als "schwach" eingestuft ist. Demnach ist der Besitz von Reiseproviant und Reittier (arabisch: al-zâd wa-'l-râhila) die Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser rituellen Pflicht. Die Pilger müssen nach ihrer Ankunft in Mekka u.a. die Kaaba sieben Mal umkreisen, auf dem Hügel Arafat verweilen, zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwa laufen - damit vollziehen sie den Durst von Hagar und Ismael auf der Suche nach Wasser in der Wüste nach (vgl. 1. Mose 21, 9-21) -, Opferschafe schlachten und den Satan rituell steinigen.

Glaubensgrundsätze

Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:
- Gott (Allah)
- seine Engel
- seine Offenbarung (heilige Bücher: Tora, die Evangelien, den Koran etc.)
- seine Gesandten, die Propheten Gottes: darunter Adam, Abraham, Moses, Jesus und zuletzt Mohammed
- den Tag des jüngsten Gerichts und das Leben nach dem Tod: Der Mensch werde eines Tages für seine Taten zur Verantwortung gezogen und mit dem Höllenfeuer bestraft bzw. mit dem Paradies belohnt
- die göttliche Vorsehung. Erwähnt werden diese Glaubensartikel sowohl im Koran (z.B. in an-Nisā'(4):136: :::Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinen Gesandten und die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt. Auch in Hadithen wie folgendem Ausspruch des Mohammed heißt es: :::Der Glaube besteht darin, dass du an Gott glaubst und an seine Engel, an seine Bücher, an seine Propheten und an den Jüngsten Tag, sowie an die göttliche Vorsehung des Guten und des Bösen. Die genaue Liste der Glaubensartikel varriiert leicht zwischen den Rechtsschulen und gelegentlich sogar zwischen einzelnen Gelehrten. Das Glaubenskonzept der Schia ist praktisch identisch und wird nur durch einige Punkte erweitert, die z.B. die Verehrung der Imame betreffen. Lediglich die Ismaeliten weichen durch ihre monistischen Vorstellungen vom Wesen der Engel und des Prophetentums deutlicher davon ab. Nach muslimischem Verständnis sandte Allah den Koran durch den Erzengel Gabriel als „göttliches Zeichen“ an Mohammed, zur Verkündigung an die Menschen. Die „göttlichen Zeichen“ seien für jeden Menschen erkennbar, sofern er „vernünftig“ überlege. Um den Koran zu verstehen, müsse der Mensch sich von seinen „schlechten Eigenschaften“ und seinen „falschen Ideen“ befreien, damit sein Geist sich durchsetze. Dies erreiche man durch ständige Selbstüberwindung und den Kampf gegen die Ungerechtigkeit in der Welt. Die Menschen sollten „Stellvertreter Allahs auf Erden“ sein, indem sie verantwortlich handelten und für Gerechtigkeit einträten. Der Islam ist eine ausgeprägt monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der Dreifaltigkeit wird missverstanden und daher ausdrücklich als im Ansatz polytheistisch abgelehnt, ebenso jede Personifizierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott wird durch seine 99 wundervollen Namen beschrieben, die nur ihm alleine zustehen. Die Menschen können über Gott nur wissen, was er ihnen selbst in seiner Gnade offenbart hat, da es die menschliche Vorstellungskraft weit überschreitet, sich direkt ein Bild von Gott zu machen. Anders als Jesus Christus im Christentum ist Mohammed ein sterblicher Mensch, der jedoch von Gott als ein Prophet auserwählt wurde, um den Menschen die Wahrheit zu verkünden. Schon vor ihm habe eine Vielzahl anderer Propheten der Menschheit die göttliche Botschaft überbracht, jedoch sei diese immer wieder verfälscht worden, so dass der Koran die einzige wirklich verlässliche Quelle sei. Unter diesen Propheten finden sich sämtliche Propheten, die in der Bibel genannt werden, einschließlich Jesus (arabisch Isa). Außer ihm werden auch Abraham (Ibrahim), Moses (Musa) und Josef (Yusuf) im Koran erwähnt. Der Mensch ist im Islam nicht an die Vermittlung durch eine Institution gebunden, sondern jedes Individuum kann sich durch seine guten Taten und seine "Gottesfurcht" direkt einen Platz im Himmel verdienen – allerdings nur für sich selbst, nicht für andere. Somit wird die Eigenverantwortung jedes Einzelnen betont. Im Volksislam wird dieses Prinzip durch die Heiligenverehrung etwas aufgeweicht. Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu „gebieten, was recht ist“ und zu „verbieten, was verwerflich ist“ (amr bi-l-ma'rūf wa nahy ani l-munkar ) (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157). Dieser Grundsatz hat, durch den resultierenden Gruppendruck gegen „verwerfliches“ Verhalten, in der islamischen Geschichte zum einen die Gemeinschaft gestärkt, aber auch dafür gesorgt, dass der berühmte Vers „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ in der Praxis nie wirklich relevant wurde. Siehe hierzu auch Hisba. Wer im Islam ehrliche Reue zeigt, kann immer zu Gott zurückfinden. Andererseits strebt der Islam auch auf Erden einen "Idealzustand" an. Dabei sollte man vielleicht eher von einem Zustand sprechen, der unter Berücksichtigung der Mängel und Unvollständigkeiten der Menschen möglichst nahe an den Idealzustand herankommt. Nach der Überlieferung war die frühislamische Gesellschaft ein solcher „Idealzustand“. Der wesentliche Unterschied zwischen „Fundamentalisten“ und „gemäßigten Muslimen“ besteht darin, dass erstere den damaligen Zustand als für alle Zeiten vorbildhaft betrachten. Gemäßigte Muslime glauben zwar auch, dass es die unter den damaligen Umständen in einer Gesellschaft von Wüstenomaden bestmögliche Annäherung war, betonen aber, dass die zu Grunde liegenden Ziele unter geänderten Bedingungen auch auf veränderte Weise angestrebt werden sollen.

Der Dschihad

Der Dschihad (arab. »sich bemühen, sich anstrengen, kämpfen«) ist ein wichtiges Glaubensprinzip. Seine Bedeutung im Islam ist so groß, dass zeitweise diskutiert wurde, ob der Dschihad als sechste „Säule des Islam“ gerechnet werden sollte. Das „Bemühen auf dem Wege Gottes“ umfasst die eigene spirituelle und moralische Verbesserung, die Verbesserung des Gemeinwesens bzw. seiner Mitbrüder, und auch die Verteidigung des Glaubens mit der Waffe. Manche Muslime deuten Dschihad als Feldzug gegen ‚Ungläubige‘, also Nichtmuslime. In der Praxis sind damit oft die westlichen Industrieländer gemeint. Diese Interpretation wird zum Beispiel von Al-Qaida unter Osama bin Laden vertreten, jedoch von den einschlägigen Gelehrten des Islams und der breiten Basis abgelehnt.

Die Scharia

Unter Scharia (arab. »der Weg zur Wasserstelle«) versteht man das islamische Recht, d.h. die Gesamtheit von religiösen Regeln und Pflichten der Muslime (Gebet, Reinigung, Fasten, etc.) zum einen, und die Regelungen zwischenmenschlicher Beziehungen (Ehe- Kauf- Vertragsrecht usw.), ferner das Strafrecht (hudùd / 'uqùbât), aber auch das Kriegsrecht (siyar), d.h. die Regelung der Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt zum anderen. Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa (der mystische Weg), Haqiqa (Wahrheit) und Ma'rifa (Erkenntnis).

Richtungen

Sunniten

Der Islam ist in mehrere Richtungen gespalten. Die Sunniten bilden mit etwa 90% die zahlenmäßig größte Gruppierung. Sie unterteilen sich wiederum in die sunnitischen Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten.

Wahhabiten

Der Wahhabismus ist eine äußerst strenge Auslegung der hanbalitischen Rechtsschule der Sunniten, zum Zeitpunkt seiner Entstehung auch eine politische Strömung.

Schiiten

Die Schiiten sind die zweite große Richtung. Deren Hauptrichtung sind die so genannten Imamiten oder Zwölferschia, die vor allem im Iran, Irak, Aserbaidschan, Bahrain und dem Libanon weit verbreitet sind. Weiter gibt es die Anhänger der Siebenerschia (Ismailiten), die vorwiegend auf dem indischen Subkontinent (Mumbai, Karatschi und Nordpakistan) sowie in Afghanistan und Tadschikistan leben. Die Zaiditen oder Fünferschia finden sich heute nur noch im Jemen.

Charidschiten

Die Charidschiten sind heute die kleinste Richtung des Islams, die heute noch bestehde Untergruppierung heißt Ibaditen. Sie leben vor allem in Südalgerien (Mzab), auf der tunesischen Insel Djerba und in Oman.

Sufismus

Wie fast alle Religionen bzw. religiöse Richtungen besitzt auch der Islam einen inneren (esoterischen) und einen äußeren (exoterischen) Aspekt. Die mystische innere Dimension des Islam ist der Sufismus (arabisch tasawwuf ). Der innere Aspekt wird auch Tariqa, der äußere Schari'a genannt. Nach Auffassung der Sufis gehören diese beiden Aspekte untrennbar zusammen, als Beispiel dient das Symbol einer Öllampe: Die Flamme der Lampe steht für Tariqa, also für die Essenz der Religion, die ohne das schützende Glas beim ersten Windhauch erlöschen würde. Das Glas, also die Hülle, steht für Schari'a, aber ohne eine Flamme hätte das Glas alleine als Lampe keinen Sinn. Von puritanischen Gruppen wie den Wahhabiten werden die Sufis oft als Ketzer bezeichnet und deswegen abgelehnt.

Weitere Gruppen

Weitere Gruppen sind die Aleviten und die Ahmadiyya. Aus dem schiitischen Islam haben sich auch die eigenständigen Religionen der Drusen, der Jesiden, des Babismus und die Religion der Baha'i entwickelt.

Geschichte

Die politische Geschichte des Islam und des Kalifats wird in eigenen Artikeln behandelt. Eine Herrscherliste bietet die Liste der Kalifen.

Gegenwart

Liste der Kalifen]] Heute ist der Islam in vielen Ländern des Nahen Ostens, Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der Sahara im Westen über den Nahen Osten und den Kaukasus bis nach Zentralasien im Osten zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in Europa sind Bosnien und Herzegowina, der europäische Teil der Türkei und Albanien. Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten. Die Anhängerzahl des Islam wird auf zwischen 900 Millionen und 1,4 Milliarden geschätzt.

Islamische Konferenz

Die islamischen Länder sind in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Staaten mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.

Umsetzung der Scharia

Seit der Kairiner Deklaration 1990 soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen islamischen Ländern sein. Die praktische Umsetzung ist jedoch sehr unterschiedlich. in Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in Saudi-Arabien und Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung. In der Türkei wird die Scharia in der Rechtssprechung überhaupt nicht praktiziert. Allerdings sieht die soziale Realität in Teilen der Gesellschaft anders aus. So existiert z.B. die offiziell nicht anerkannte islamische Ehe. Zuweilen gilt die Scharia nur in islamisch dominierten Landesteilen (Nigeria). Besonders drakonische Strafen (Amputation, Steinigung), die oft international kritisiert werden, finden in relativ wenigen islamischen Ländern Anwendung und werden auch innerhalb des Islams teilweise kritisiert, weil dabei meist die in der Scharia vorgeschriebenen strengen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht gelassen werden, so zum Beispiel die Pflicht, mindestens vier erwachsene männliche Muslime als Zeugen vorzuführen, welche die Tat selbst mit eigenen Augen gesehen haben. Es gibt allerdings hier eine Grauzone, z. B. bei sogenannten «Ehrendelikten» (beispielsweise Tötungen wegen Ehebruchs). Selbst in der laizistischen Türkei konnte bis vor kurzem noch bei solchen Delikten mit mildernden Umständen gerechnet werden. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, das so genannte „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Ein Bereich der Scharia, der wohl nur noch im Sudan und in Mauretanien existiert, ist die Sklaverei.

Wirtschaftliche und soziale Situation

Alle islamischen Staaten gehören zu den Schwellenländern oder Entwicklungsländern. Keines der Länder hat den Sprung zu einem Industrieland geschafft, was manche Forscher in Zusammenhang mit gesellschaftlichen Normen der entsprechenden Länder bringen. Die arabischen Länder, wo der Islam seinen Ursprung hat, bestehen zudem im Wesentlichen aus Wüsten mit verhältnsmäßig wenigen fruchtbaren und bewohnbaren Flächen. Der Wassermangel behinderte, und erschwert auch heute, eine etwa mit Europa vergleichbare wirtschaftliche Entwicklung. Im Wirtschaftsleben besteht durch das Verbot Zinsen zu nehmen ein grundlegender Unterschied zum Kapitalismus westlicher Prägung. Nicht zuletzt waren die meisten muslimischen Länder Afrikas und Asiens bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts von europäischen Kolonialmächten besetzt. Aber das derzeit mit Abstand größte hinderniss für einen wirtschaftlichen Aufstieg dieser kernregion des Islam ist der Analphabetismus: Laut dem Arab Human Development Report (AHDR) der UNO sind die Hälfte aller Frauen und ein Drittel aller Männer in der Arabischen Welt Analphabeten. 32 Millionen Menschen leiden an Unterernährung. Das Bruttosozialprodukt aller 22 Länder der Arabischen Liga (300 Millionen Einwohner) lag 1999 mit 531,2 Milliarden Dollar noch unter dem des christlichen Spanien (40 Millionen Einwohner) mit 595,5 Milliarden Dollar. Zehn Millionen Kinder unter 15 Jahren besuchen keine Schule. Fast 40 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Algerien sind arbeitslos, in Marokko und Ägypten jeweils 35 Prozent. In den meisten Staaten mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung sind autokratische Regierungen an der Macht. Die Reaktion auf diese Lage ist in manchen Ländern eine verstärkte Zuwendung der Bevölkerung zu islamistischen Gruppierungen, zumal diese sich stark im sozialen Bereich einsetzen. Der militante Islam (der Islamismus) spiegelt nach dem früheren deutschen Außenminister Klaus Kinkel, "die wirtschaftliche, politische und kulturelle Enttäuschung" der Muslime wider.

Die Heiligen Städte des Islam

Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei dreien eine besondere Bedeutung zukommt: Zuerst natürlich Mekka als Geburtsort Mohammeds mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt. Darauf folgt mit Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete, und schließlich Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im Koran (Sure 17, „Die nächtliche Reise“) erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben. Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von Sufi-Scheichs. Führend in der Zahl heiliger Orte ist vermutlich der nordafrikanische Volksislam mit unzähligen Grabstätten von Marabuts. Abgesehen von den ersten drei heiligen Stätten ist der Status der «heiligen» Städte - wie die Heiligenverehrung selbst - im Islam ein äußerst kontroverses Thema. Marabut]] Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern einen Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete Anspruch historisch nicht belegen lässt. Trotzdem ist er für Muslime einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung einer „historischen Wahrheit“ gleichstellt.

Der Islam und andere Religionen

Der Islam unterscheidet bei seiner Betrachtung Andersgläubiger zwischen monotheistischen und polytheistischen Religionen. Juden, Christen und Johanneschristen haben eine Sonderstellung als "Leute der Schrift", wie sie im Koran genannt werden. Im islamischen Staat haben sie die Stellung der sogenannten "Dhimmi", die eine Schutzsteuer entrichten müssen, dafür weder die gesetzliche Armensteuer zahlen müssen, noch in der Armee dienen müssen. Ihnen muss vom Staat gewährleistet werden, dass ihnen Gotteshäuser zur Verfügung gestellt werden und sie ihre Religion frei ausüben können. Trotz der Aussage "kein Zwang im Glauben" [Koran: Sure 2 Vers 256] werden nach der Scharia Polytheisten nicht geduldet, siehe dazu auch Glaubensfreiheit im Islam. Der Islam teilt die Welt in zwei Gebiete, zum einen das "Gebiet des Islam" (Dar al-Islam) in dem der Islam schon herrscht und das "Gebiet des Krieges" (Dar al-Harb), die übrige Welt dessen Bewohner noch mittels oft kriegerischer Mittel, von den Vorzügen des Islams "überzeugt" werden müssen.

Siehe auch


- Euroislam
- Liste islamischer Begriffe auf Arabisch
- Islamische Organisationen in Deutschland
- Islamische Organisationen in Österreich
- Islamische Organisationen in der Schweiz
- Kein Zwang im Glauben - zur Religionsfreiheit im Islam
- Islamischer Kalender
- Berühmte Muslime
- Islamismus
- Fiqh

Literatur

Übersetzungen und Literatur zum Koran und den Hadithen finden sich in den entsprechenden Artikeln und werden deshalb hier nicht aufgeführt.

Grundwissen


- Ralf Elger (Hrsg.): Kleines Islam-Lexikon. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47556-6
- Ralf Elger: Islam. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2002, ISBN 3-596-15368-9
- Gerhard Endreß: Der Islam. Eine Einführung in seine Geschichte. München 1997 (C.H. Beck Studium), ISBN 3-406-42884-3
- John L. Esposito: Von Kopftuch bis Scharia. Was man über den Islam wissen sollte. Leipzig 2004 (Reclam Leipzig), ISBN 3-379-20105-7
- Richard Hartmann: Die Religion des Islam. Berlin 1944 - Nachdruck Wiss. Buchgesellschaft 1992, ISBN 3-534-80132-6
- Malise Ruthven: Der Islam. Eine kurze Einführung. Reclam, Stuttgart 2000, ISBN 3-15-018057-0
- Udo Schaefer: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Band 7. Georg Olms Verlag, Hildesheim 2002, ISBN 3-48710-159-9
- Annemarie Schimmel: Die Religion des Islam. Eine Einführung. Reclam, Stuttgart 1990, ISBN 3-15-008639-6
- Montgomery W. Watt: Der Islam. 3 Bände. Kohlhammer, Stuttgart 1980-1990 (Band 2: ISBN 3-17-005707-3)
- Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg.): Was jeder vom Islam wissen muss. Gütersloher Verlagshaus, GTB 786, 5. Auflage 1996, ISBN 3579007866

Geschichte


- Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert der Hidschra. Springer, Berlin 1991-1995 (sechs Bände)
- Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47486-1
- Heinz Halm: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. C.H. Beck, München 2004, ISBN 3-406-519172
- Günter Kettermann: Atlas zur Geschichte des Islam. Darmstadt 2001, ISBN 3-534-14118-0
- Marcel Rebiai: Islam, Israel und die Gemeinde Schleife 2004, ISBN 3-907-82742-2
- Hans Küng: Der Islam. Geschichte, Gegenwart, Zukunft. München/Zürich 2004, ISBN 3-492-04647-9
- Tilman Nagel: Geschichte der islamischen Theologie. Beck, München 1994, ISBN 3-406-37981-8
- Albrecht Noth, Jürgen Paul (Hrsg.): Der islamische Orient. Grundzüge seiner Geschichte. Ergon, Würzburg 1998, ISBN 3-932004-56-6

Verhältnis zum Westen und aktuelle Probleme


- Adel Theodor Khoury: Der Islam und die westliche Welt. Primus Verlag, ISBN 3-89678-437-4
- Samuel P. Huntington: Kampf der Kulturen. Goldmann-Verlag, 2002, ISBN 3-442-15190-2
- Mark A. Gabriel: Islam und Terrorismus. Resch, Lake Mary/Florida 2004, ISBN 3-935197-39-X
- Bat Ye'or: Der Niedergang des orientalischen Christentums unter dem Islam. Resch-Verlag, Gräfelfing 2002, ISBN 3-935-19719-5

Weblinks


- [http://www.islam.de/72.php Darstellung des Islam durch den Zentralrat der Muslime in Deutschland]
- [http://www.bpb.de/publikationen/5IY8HR,0,0,Der_Islam.html „Der Islam“ von der Bundeszentrale für politische Bildung]
- [http://wwwuser.gwdg.de/~mriexin/euroislam.html Der Islam in Westeuropa-Linkliste] ja:イスラム教 ko:이슬람교 ms:Islam simple:Islam th:ศาสนาอิสลาม

Kalif

Das Kalifat (abgeleitet aus dem arabischen khilâfa bzw. khalîfa rasûl Allâh (); arabisch khalîfa, Plural khulafâ’ "Nachfolger, Stellvertreter, Kalif", wörtlich also "die Nachfolger des Gesandten Gottes". Allerdings wurde unter Auslassung des Wortes rasûl schon unter den Umayyaden der Titel in khalîfat Allâh , "Stellvertreter Gottes [auf Erden]" geändert) ist eine islamische Regierungsform, bei der säkulare und geistliche Führerschaft in der Person des Kalifen vereint sind. Mohammeds Lehre basierte nach seiner Auswanderung nach Medina auf einem theokratischen Modell: er war sowohl der Führer der religiösen Bewegung, als auch der Herrscher über den Machtbereich, in dem dieser Glauben gelebt wurde. Das Kalifat war somit nicht nur ein Amt, es wurde auch mit dem Machtbereich gleichgesetzt, dem Reich des Kalifen. Siehe auch: Liste der Kalifen Liste der Kalifen

Geschichte

Die Anfänge

Mohammed besaß keine direkten männlichen Nachkommen und hatte auch keinen Nachfolger bestimmt oder eine Prozedur zu dessen Wahl festgelegt. Nach seinem Tod 632 trafen sich die muslimischen Führer der Gemeinden. Ein Teil von ihnen vertrat die Meinung, Mohammed habe seinen Schwiegersohn Ali ibn Abi Talib zu seinem Nachfolger auserkoren. Der Großteil der Muslime war davon nicht überzeugt und legte erste Richtlinien für die Nachfolge fest. Demnach musste der Nachfolger des Propheten ein Araber aus dem Stamm Mohammeds (den Quraisch) sein, der zum einen für die Einhaltung der Regeln des islamischen Glaubens verantwortlich war, zum anderen die Verbreitung der Bewegung mit allen Mitteln, auch durch den Dschihad genannten Krieg, vorantreiben sollte. Die Mehrheit der muslimischen Führer wählte Abu Bakr, den Vater von Mohammeds Lieblingsfrau Aischa, zum Nachfolger des Propheten. Dieser nahm den Titel chalifat rasul allah an. 634 wurde Umar ibn al-Chattab zum zweiten Kalifen gewählt. In seiner Amtszeit dehnte sich die Macht der Muslime auf Syrien (635-636), den Irak/Mesopotamien (636) und Ägypten (639-642) aus. Nach dem Sieg der Muslime bei Nehawend (südlich von Hamadan) brach das Reich der Sassaniden im Iran endgültig auseinander (siehe Islamische Expansion). Uthman ibn Affan, ein Schwiegersohn Mohammeds, wurde 644 zum dritten Kalifen gewählt. Bedeutung erlangte seine Regierungszeit vor allem durch die endgültige Abfassung des Koran. Er setzte aber auch die Expansionen seines Vorgängers fort. So wurde Tripolitanien (heute Libyen; 647) und weitere Teile des Iran erobert sowie erste Vorstöße nach Anatolien unternommen. Doch mit der Zeit machte er sich durch die Bevorzugung seiner Sippe (Umayyaden) bei der Ämter- und Beuteverteilung etliche Feinde, insbesondere unter den Heerführern und Muslimen der eroberten Gebiete. 656 wurde er von aufständischen Muslimen aus Ägypten und dem Irak in Medina ermordet. Uthmans Gegner waren vor allem die Anhänger des bereits erwähnten Ali ibn Abi Talib, die Schiiten (aus dem arab. schiat ali, Partei Alis). Diese und die aufständischen Führer wählten Ali auch zum Kalifen. Doch Muawiya, der Statthalter von Syrien aus der Sippe der Umayyaden und damit ein Verwandter Uthmans, verweigerte die Gefolgschaft. Als es zum Ausbruch der Kämpfe kam, einigte man sich nach der Schlacht von Siffin auf Verhandlungen. Eine Gruppe von Muslimen, die sich später Charidschiten nannte, sah darin eine Postenschacherei und eine große Schande und verließ das Lager Ali ibn Abi Talibs. 661 fiel Ali einem Attentat dieser Gruppe zum Opfer. Dessen Sohn Hassan verzichtete auf seinen Herrschaftsanspruch als er die Übermacht der Umayyaden erkannte. Muawiya begründete nun die Dynastie der Umayyaden-Kalifen. Hassans Bruder Husain erhob jedoch nach dem Tod von Muawiya I. Anspruch auf das Kalifat. Er wurde aber in der Schlacht von Kerbela (680) geschlagen.

Das Kalifat der Umayyaden

Nach der Machtübernahme der Umayyaden unter Muawiya mussten diese sich auch in der Folgezeit immer wieder gegenüber Oppositionsbewegungen behaupten. Umstritten war dabei die Legitimation der Umayyaden, denen u.a. vorgeworfen wurde in der Anfangszeit des Islams zu den heftigsten Gegnern des Propheten Mohammed gezählt zu haben. Nach der Befriedung des Kalifats konnten die Muslime ihre Expansion wieder aufnehmen. So wurde unter Abd al-Malik und al-Walid I. zu Beginn des 8. Jahrhunderts der Maghreb, Andalusien, Transoxanien und das Industal erobert. Damit erreichte das Kalifat seine größte Ausdehnung. Trotz dieser Erfolge dauerte die Opposition vieler Muslime an. Als sich nach 744 die Umayyaden durch interne Machtkämpfe schwächten, wurden sie durch den Aufstand des Abu Muslim gestürzt, der 749 die Dynastie der Abbasiden an die Macht brachte.

Das Kalifat der Abbasiden

Nach dem Sturz der Umayyaden durch die Abbasiden entwickelte sich der Irak mit der neuen Hauptstadt Bagdad zum politischen Zentrum des Kalifats. Zugleich wurde Bagdad, vor allem unter Harun al-Raschid (786-809), zu einem, wie es in den Geschichten Scheherazades in dem Buch Tausendundeine Nacht beschrieben wurde: eine vor Prunk und Reichtum strotzende Stadt und ein Zentrum der Kultur und Naturwissenschaften. Im 9. Jahrhundert hatte das Kalifat seine Blütezeit erreicht. Doch die Ausdehnung und die Bürokratie verlangten ihren Preis: Mehr und mehr gaben die Kalifen die politische Macht an Staatsminister, die Wesire und mittlere Beamte ab. Dies führte seit Beginn des 9. Jahrhunderts zur Gründung unabhängiger Emirate (u.a. Aghlabiden, Tuluniden, Tahiriden und Samaniden), die nur noch formal der Herrschaft der Kalifen in Bagdad unterstanden. Zu Beginn des 10. Jahrhundert kam es im Maghreb und Andalusien sogar zur Gründung unabhängiger Kalifate (Fatimiden, Umayyaden). Mitte des 10. Jahrhunderts wurden die Kalifen in Bagdad politisch endgültig entmachtet und unterstanden in der Folgezeit der Kontrolle der persischen Buyiden bzw. türkischen Seldschuken (seit 1055). Die Kalifen waren damit nur noch geistiges Oberhaupt der Muslime. Zwar konnten die Kalifen während des 12. Jahrhunderts ihre politische Macht zumindest im Irak zurückgewinnen, doch wurde das Kalifat der Abbasiden mit der Eroberung Bagdads durch die Mongolen unter Hülägü 1258 zerschlagen. Einigen Abbasiden gelang aber die Flucht nach Ägypten. 1261 wurde ein Prinz der Abbasiden vom Mameluken-Sultan Baibars in Kairo als Kalif eingesetzt. Seine Macht war aber nur spirituell und das teilweise auch nur in der Theorie. Bald trugen diese Kalifen nur noch einen inhaltslosen Titel, den sie 1517 den Osmanen übertrugen.

Das Kalifat der Fatimiden und spanischen Umayyaden

Die schiitischen Fatimiden, der Legende nach Nachfahren von Ali ibn Abi Talib und dessen Frau Fatima (daher der Name), gründeten ihr Kalifat 909 in Ifriqiya/Tunesien und dehnten ihren Machtbereich von Algerien bis Ägypten, Syrien und Sizilien aus. Nachdem sie 1059 zeitweise die Kontrolle über Bagdad errungen hatten begann der Niedergang dieser Dynastie. Sie wurde 1171 durch Saladin beseitigt. Der letzte Umayyade, der den Massenmord an seiner Familie 750 durch die Abbasiden überlebt hatte, floh nach Andalusien. Dort gründeten seine Nachfahren 929 das umayyadische Kalifat. 1031 zerfiel es aber in mehrere Einzelreiche und erlosch. Im 12. und 13. Jahrhundert beanspruchten im Maghreb noch die Almohaden und die Hafsiden das Kalifat. Die Kalifen der Fatimiden und Umayyaden in Andalusien erlangten ebensowenig die allgemeine Anerkennung der Sunniten wie die Kalifen der Almohaden und Hafsiden.

Das Kalifat der Osmanen

Ab dem 13. Jahrhundert beanspruchten immer wieder muslimische Herrscher den Titel Kalif, der aber nun politisch bedeutungslos war. Jedoch gelang es im Jahre 1517 den osmanischen Sultanen das Osmanische Kalifat zu errichten. Erst im 19. Jahrhundert, als mehr und mehr Christen in die muslimischen Gebiete eindrangen, pochten die Sultane auf den Titel als geistiges Oberhaupt, um dadurch die Unterstützung der Muslime außerhalb ihres Machtbereiches zu erlangen. Nach der Niederlage des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg 1918 wurde der Sultan nach der türkischen Republiksgründung 1923 entmachtet. Die türkische Regierung schaffte das Kalifat 1924 endgültig ab.

Das Kalifat nach 1924

Dies erregte die Gemüter der muslimischen Welt. 1924 erhob König Hussain ibn Ali von Hedschas, heute Teil Saudi-Arabiens, seinen Anspruch auf den Titel, da er aus dem Haus des Propheten Mohammed über dessen Urgroßvater Haschim stamme -- was wahrscheinlich sogar der Wahrheit entspricht -- und zudem über Mekka und Medina herrsche. Dieser Anspruch erlosch mit der Eroberung seines Reiches durch König Abd al-Aziz al Saud von Nadschd. 1926 versuchte man, auf einem muslimischen Kongress in Kairo einen neuen Kalifen zu wählen. Doch auch dieser Versuch, das Kalifat neu zu beleben, scheiterte. Nach Ansicht von Experten gab es seither keine ernsthaften Bemühungen, sieht man von den eher lächerlichen Versuchen eines Metin Kaplan und seines Kalifats von Köln einmal ab. Die religiös-politische Bewegung Hizb-ut-Tahrir versucht ebenfalls, das Kalifat neu zu errichten. Sie ist jedoch in allen islamischen Staaten und darüber hinaus verboten.

Das Kalifat der Ahmadiyya

Hazrat Mirza Ghulam Ahmad gründete 1889 in Qadian die Ahmadiyya-Bewegung im Islam. Er beanspruchte für sich, der verheißene Messias und Mahdi zu sein, und ein Schattenprophet nach dem Vorbild Mohammeds. Nach seinem Ableben 1908 folgten ihm Khalifa genannte Führer der islamischen Ahmadiyya-Gemeinschaft. Der Kalif wird auf Lebenszeit gewählt. Aktuell ist (seit 22. April 2003) Hazrat Mirza Masroor Ahmad der Khalifatul Masih V. (der 5. "Kalif des Messias") in London. Im Unterschied zu anderen islamischen Gruppen hat der Khalifa der Ahmadiyya nur spirituelle Funktionen als geistliches Oberhaupt.

Das Kalifat von Omdurman

Die Nachfolger des sudanesischen Rebellenführers Muhammad Ahmad al-Mahdi bezeichneten sich ebenfalls als Kalifen. Insbesondere Abdallahi ibn Muhammad, der sich 1891 an die Spitze der sudanesischen Mahdi-Bewegung setzen konnte, ist im Sudan noch heute unter der Bezeichnung al-Khalifa bekannt. Der frühere Palast Abdallahis ist heute eine der Hauptsehenswürdigkeiten von Omdurman.

Theorie des Kalifats

Nach orthodoxer islamischer Doktrin ist legitime Herrschaft allein im Kalifat möglich. Der Kalif ist als Nachfolger Mohammeds mit der politischen und religiösen Führung der umma, der muslimischen Gemeinschaft betraut. Die Institution des Kalifats leiten die islamischen Theologen und Juristen aus dem Koran her. In Sure 38 heißt es: "Oh Da'ud (König David), siehe, wir machten dich zu einem Stellvertreter (khalifa) auf Erden; So richte zwischen den Menschen in Wahrheit...". Über dem Kalifen steht allein das religiöse Gesetz, die Schari'a, die aus den Rechtsquellen Koran, Sunna, idschma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) schöpft und an die auch der Kalif gebunden ist. Nach imamitisch-schiitischer Auffassung waren ihre zwölf Imame rechtmäßige Kalifen. Der zwölfte Kalif verstarb nach dieser Auffassung nicht, sondern entrückte in die Verborgenheit, aus der er dereinst als Mahdi (Erlöser) erscheinen wird. In der Zwischenzeit übt der schiitische Klerus nur treuhänderisch für diesen verborgenen Iman die Macht aus. In der iranischen Verfassung ist das so festgeschrieben. Deshalb können auch nach dieser Lehre das relativ frei gewählte iranische Parlament und der gewählte Präsident des Irans nur begrenzte Macht ausüben. Die schiitischen Nizaris, die zu den Ismailiten oder Siebener-Schiiten gehören, haben bis heute einen Imam-Kalifen, nämlich Karim Aga Khan IV., der der 49. in der direkten Nachfolge des Propheten Mohammeds aus der Linie über seine Tochter Fatima und seinen Schwiegersohn Ali ist (zumindest nach ihrer Lehre). Die ebenfalls ismailitischen Bohras glauben wie die Imamiten an einen verborgenen Imam-Kalifen. Das Kalifat ist im islamischen Recht als eine so genannte fard kifaya verankert, das heißt als gemeinschaftliche Glaubenspflicht. Im Gegensatz zur fard `ayn, der individuellen Glaubenpflicht, wie beispielsweise das Fasten oder die Pilgerreise, die zu verrichten jeder einzelne verpflichtet ist, muss eine fard kifaya nur von einigen, dazu geeigneten Menschen der Gemeinschaft betrieben werden. Die Verpflichtung zum Dschihad oder das Streben nach Wissen sind typische Beispiele dafür. Im Fall des Kalifats heißt das, dass die Erfüllung der fard kifaya den für das Amt des Kalifen geeigneten Personen obliegt. Falls es nur einen einzigen Kandidaten geben sollte, der die Kriterien erfüllt, darf dieser das Amt beispielsweise nicht ablehnen. Die Universalität des Kalifats, das heißt den religiösen und säkularen Machtanspruch, leiten die klassischen Theologen aus der Pflicht zum Dschihad ab. Die religiöse Pflicht zum Dschihad macht es notwendig, dass der Kalif nicht nur die religiöse Führung innehat, sondern auch in der Lage ist, Krieg zu führen, das heißt dass er die Kontrolle über die Armee besitzt. Die sprachliche Trennung zwischen Kalif und Imam verweist auf diese beiden Aspekte. Unter Imamat wird gemeinhin die religiöse Führung verstanden, während das Kalifat sich auf den politischen und militärischen Bereich bezieht. Diese Aufgabenbereiche fallen im Amt des Kalifen und Imam zusammen. Mit dem Zusammenbruch des Kalifats verselbstständigte sich die Bezeichnung Imam und wurde später nicht mehr ausschließlich für das Oberhaupt der muslimischen Gemeinde, sondern auch als Ehrentitel für besonders angesehene religiöse Persönlichkeiten gebraucht. Diese erst wesentlich später formulierte sunnitisch-orthodoxe Kalifatskonzeption dauerte bis etwa zum Niedergang des abbasidischen Kalifats. Die Bestimmung, dass der Kalif dem Stamme Mohammeds, den Quraisch angehören müsse, überdauerte bis zum Beginn des Kalifats der Osmanen. Die Osmanen erhielten den Anspruch auf die Stellung des Kalifen aufrecht und untermauerten ihn mit dem Gebrauch religiöser Symbolik. Auch wenn das Kalifat in der Realität an Bedeutung verlor, blieb die Kalifatstheorie theoretisch die ganze Zeit über maßgeblich und viel diskutiert, wenn auch Realität und Theorie weit auseinander klafften. Die muslimischen Juristen standen vor der eigentlich unlösbaren Aufgabe, diese Diskrepanz zu überbrücken. Erwin Rosenthal stellt die Situation folgendermaßen dar: "This meant in practice that they had to achieve a reconciliation between the caliph as the highest authority in theory, and the sultan or emir as the actual wielder of power, by accommodating both under the Islamic law, which insisted on the unity of power spiritual and temporal." Die Aufweichung der Kalifatstheorie vollzog sich in mehreren Schritten. Als einer der ersten versuchte sich der ascharitische Jurist al-Mawardi (972--1058) an einer Lösung. Ironischerweise galt Mawardis Theorie lange Zeit als die klassische Ausformulierung der sunnitischen orthodoxen Kalifatsdoktrin, was von Hamilton Gibb mittlerweile widerlegt wurde. Zu einer Zeit, als der Kalif nur noch eine Marionette in den Händen der Buyiden-Dynastie in Baghdad war, stellte er in seiner Schrift Ahkam as-Sultaniya eine Theorie über das imarat al-istila, das Emirat durch Usurpation, auf. Dieser Theorie zufolge ist der Kalif verpflichtet, seine Exekutivgewalt an denjenigen zu delegieren, der gerade die reale politische Macht innehat, solange dieser nach den Gesetzen der Scharia regiert. Der Fiktion der Souveränität des Kalifen wird durch eine formelle Anerkennung der Oberhoheit des Kalifen und durch die Erwähnung seines Namens im Freitagsgebet Genüge getan. Mawardi versucht hier mit dem Delegationsgedanken die Kalifatstheorie mit der historischen Realität wieder in Einklang zu bringen. Al-Mawardi knüpfte die Delegation der Macht noch an eine Herrschaft nach der Schari'a. Weil spätere islamische Theoretiker überzeugt waren, dass jede Form von Herrschaft besser sei als Anarchie, legitimierten sie auch reine Gewaltherrschaft, solange die nominelle Oberherrschaft des Kalifen dabei aufrecht erhalten werde. So gibt zum Beispiel al-Ghazali (1058--1111) zur Zeit der Seldschukenherrschaft viele der Erfordernisse auf, die Mawardi noch für nötig gehalten hatte. Der Kalif muss nicht mehr über die Fähigkeit vefügen, den Dschihad anzuführen, auch Regierungskompetenz (kifaya) ist nicht erforderlich, solange ihm ein kompetenter Wesir zur Seite steht. Anstelle der Fähigkeit zum idschtihad, das heißt der eigenständigen Interpretation des Rechts muss der Kalif lediglich wara, Gottesfurcht, besitzen. Den traditionellen Wahlverfahren des Kalifen fügt Ghazali ein weiteres hinzu: die Ernennung des Kalifen durch den gerade herrschenden Sultan. Damit legitimierte er die zu seiner Zeit übliche Praxis. Der Theologe Ibn Dschama'a versetzt der klassischen Kalifatstheorie schließlich den Todesstoß, indem er jeglichen religiösen Anspruch aufgibt und das Kalifat allein auf gewaltsame Oberherrschaft reduziert: "When the Imama is thus contractually assumed by one person by means of force and military supremacy, and thereafter there arises another who overcomes the first by his might and his armies, then the first is deposed and the second becomes Imam, for the reasons of the well-being and unity of the Muslims."

Siehe auch

Liste islamischer Begriffe auf Arabisch, Religiöse Titel, Osmanisches Kalifat

Literatur


- Ulrich Haarmann, Geschichte der Arabischen Welt, Verlag C.H.Beck, München, 2001
- Stephan und Nandy Ronart, Lexikon der Arabischen Welt, Artemis Verlag, 1972 Kategorie:Islam

Abdallah Abu Bakr

'Abdallah Abu Bakr (
- 573 in Mekka; † 23. August 634 in Medina), der erste der vier „rechtgeleiteten“ Kalifen, der Nachfolger Mohammeds aus der Sicht der Sunniten. Er war der Schwiegervater des Propheten. Nach dem Tod des Propheten Mohammed 632 wurde Abu Bakr mit Unterstützung von Umar ibn al-Chattab und dem Stamm der Umayyaden zum neuen Führer der Muslime gewählt. Er nahm dabei den Titel eines Kalifen an. Abu Bakr gehörte zu den frühesten, treusten Anhängern Mohammeds und hatte ihn schon 622 bei der Flucht von Mekka nach Medina (Hedschra) begleitet. Zunächst kam es zum Abfall vieler Araberstämme unter der Führung anderer Propheten. Diese vertraten die Ansicht, dass sie sich nur Mohammed persönlich unterworfen hätten. Der Aufstand wurde von al-Walid aber schon 633 niedergeschlagen. In der Folgezeit begannen die Feldzüge gegen die Byzantiner in Syrien und die Sassaniden im Irak. Die nun einsetzenden Eroberungen legten den Grundstein für das spätere Kalifat; sie weiteten auch die weltliche Macht des Kalifen erheblich aus. Zum Nachfolger Abu Bakrs wurde der noch von ihm selbst vorgeschlagene Umar ibn al-Chattab gewählt. Siehe auch: Islamische Expansion, Geschichte des Islam

Literatur


- Ulrich Haarmann: Geschichte der Arabischen Welt. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47486-1
- Claude Cahen: Vom Ursprung bis zu den Anfängen des Osmanenreiches. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt 1991 (Fischer Weltgeschichte, Band 14), ISBN 3-596-60014-6 Abu Bakr Abu Bakr Kategorie:Geboren 573 Kategorie:Gestorben 634 ja:アブー=バクル ms:Saidina Abu Bakar th:อะบูบักรฺ

Harem

Der Ausdruck Harem (arabisch haeraem = absondern, verbieten, weihen) bezeichnete einen abgeschlossenen und bewachten Wohnbereich eines Serail oder Hauses, in dem die Frauen eines orientalischen Würdenträgers oder Familienoberhaupts lebten. Die Frauen standen in der Regel unter der Aufsicht der ersten Frau (oder auch eines Eunuchen). In Fürstenhäusern gilt diese Frau auch als Fürstin. Haremsstrukturen waren und sind noch weit verbreitet. Sprichwörtlich für sie waren die "Haremsintrigen", doch konnten sie auch eine Stätte hoher Kultur und hoher Künste sein. Die aus den Frauen des Harems vom Sultan für sich selbst ausgesuchten Frauen nannte man Kadinen (Kadynen, d.h. Damen), sie führten streng abgeschlossen im Serail ihren eigenen Hofstaat mit Agas, Eunuchen und den Haremsdienerinnen (Odalisken). Odaliske

Judentum

Der große Harem des israelitischen Königs Salomo wird geschildert, wobei hier aber auch ungläubige, heidnische Frauen Teil des Harems waren, was zu vielen Diskussionen mit der Priesterschaft führte.

Ägypten

Auch die ägyptischen Pharaonen hatten einen Harem. Hier wie auch in jüdischen Harems wurden regelmäßig auch erworbene oder zwangsrekrutierte Sklavinnen eingebracht.

Weblinks zu Gemälden von Harems


- [http://www.turkologie.com/kultur/harem/ Tuerkishe Harem]
- [http://www.travelinstyle.com/turkey/harem/Harem's%20Private%20Partycopy.jpg]
- [http://bama.ua.edu/~emartin/gn571/ingres/images/harem.jpg] Kategorie:Orient Kategorie:Arabische Geschichte ja:ハレム

Konkubine

Als Konkubinat wird im europäisch-christlichen Kulturkreis eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau oder mehreren Frauen bezeichnet, die in der Regel rechtlich nicht abgesichert ist. Dabei haben insbesondere die von der Frau - der Konkubine - geborenen Kinder meist keinen Erbanspruch gegenüber dem Vater, was eine der wichtigsten Unterscheidungen zwischen dem Konkubinat und der Polygynie ("Vielweiberei") darstellt. Das Konkubinat ist somit wesentlich motiviert durch die Bestrebung, Macht- und Besitzansprüche nicht aufzuteilen. Damit beschränkte sich diese Beziehungsform meist auch auf wohlhabende und politisch mächtige soziale Schichten, taucht dort aber quer durch alle Kulturen auf, vom europäisch-christlichen Mittelalter bis zu den Kaiserhöfen Chinas und Japans. Da die Definition des Konkubinats immer auf die Ehe Bezug nimmt, folgen daraus Schwierigkeiten in der universellen Anwendbarkeit dieses Begriffs. Dies betrifft die Abgrenzung zu Polykoitie, Polygamie, neben- oder außerehelichen Beziehungen und Prostitution. In der Schweiz wird sowohl die "wilde Ehe" als auch die in Deutschland als eheähnliche Gemeinschaft bekannte Lebensform als Konkubinat bezeichnet.

Siehe auch


- Kebse
- Polyamorie

Weblinks


- [http://www.univie.ac.at/Voelkerkunde/cometh/glossar/heirat/bed.htm Institut für Völkerkunde, Wien: Konkubinat]
- [http://www.bnlawyers.ch/konkubinat/index2.html Alles über konkubinat schweiz] Kategorie:Eheform

Ali ibn Abi Talib

Ali ibn Abi Talib ibn Abd al-Muttalib ibn Haschim ibn Abd al-Manaf, (arabisch: علي بن أبي طالب) ‎ (
- 21. März 598 in der Kaaba; gestorben 24. Januar 661 in Kufa), vierter Kalif der Sunniten, erster Imam (امام) aller Linien der Imame der Schiiten. Geboren wurde er nach einer Überlieferung in der Kaaba. Er war ein Vetter des Propheten Muhammad und war zudem der Erste, der sich zum Islam bekannte - damals 9 Jahre alt. Später heiratete er Mohammeds Tochter Fatima. Am 17. Juni 656 wurde er nach der Ermordung des dritten Kalifen, Uthman ibn Affan, zum neuen Kalifen proklamiert. Kalif Ali wurde allerdings nur von Teilen der Muslime als Kalif anerkannt, da gegen ihn der Vorwurf erhoben wurde, für den Mord an Uthman mit verantwortlich zu sein. Zwar wurde ein Teil der Opposition unter der Prophetenwitwe Aischa in der Kamelschlacht im Irak besiegt (9. Dezember 656), doch konnte Ali seine Anerkennung als Kalif gegen Muawiya, dem Statthalter von Syrien, nicht durchsetzen. Während der Schlacht von Siffin am Euphrat (657) ließ sich Ali zu Verhandlungen umstimmen, was zur Spaltung seiner Anhängerschaft und zum Abfall der Charidschiten führte. In der Folgezeit musste sich Ali vor allem der Bekämpfung der Charidschiten im Irak widmen. Die Ausbreitung ihrer Lehre konnte er aber trotz einiger Erfolge über die Abtrünnigen nicht verhindern. Unter Ali begann sich das politische Zentrum des Kalifats zu verschieben. So befand sich nicht nur seine Residenz Kufa (Irak) außerhalb der Arabischen Halbinsel. Auch seine Konkurrenten Aischa und Muawiya stützten sich auf ihre Anhängerschaft im Irak bzw. in Syrien. Am 22. Januar 661 fiel Ali in Kufa einem charidschitischen Attentat von Ibn Muldscham zum Opfer, dessen Verletzungen er am 24. Januar 661 erlag. Ali war bekannt in seiner Weisheit und außerordentlichen literarischen Begabung. Der Überlieferung nach sollte der Prophet Muhammed gesagt haben:"Ich bin die Stadt der Weisheit, Ali aber ist ihr Tor", "Oh Ali du bist zu mir, wie Aaron zu Moses". Diese und ähnliche Aussagen des Propheten finden allgemeine Akzeptanz bei der überwiegenden Mehrheit der Muslime. Unterschiede tauchen bei der Interpretation auf. Aus der Anhängerschaft Alis entwickelte sich die Schia Ali ("Partei Alis"), die zweitgrößte Glaubensrichtung im Islam. Diese sah Hassan ibn Ali und Hussein ibn Ali, die Söhne Alis, sowie deren Nachkommen als einzig rechtmäßige Führer der Muslime an. Die Grabmoschee Alis, die Imam-Ali-Moschee, befindet sich in Nadschaf. Nach einer anderen Version befindet sich die Grabmoschee in Masar-e Scharif im heutigen Afghanistan.

Literatur


- Ulrich Haarmann: Geschichte der Arabischen Welt. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47486-1
- Gernot Rotter: Die Umayyaden und der zweite Bürgerkrieg. Steiner, Wiesbaden 1982, ISBN 3-515-02913-3
- Claude Cahen, Jean Bollack (Hrsg.): Vom Ursprung bis zu den Anfängen des Osmanenreiches. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt 1991 (Fischer Weltgeschichte, Band 14), ISBN 3-596-60014-6

Weblinks


- Kategorie:Mann Kategorie:Kalif Kategorie:Imam Kategorie:Gestorben 661 ja:アリー・イブン=アビー=ターリブ ko:알리 이븐 아비 탈리브 ms:Saidina Ali Abi Talib th:อะลีย์

Muawiya I.

Muˁāwiya I. (‎) (
- 603 in Mekka; † 18. April 680 in Damaskus) war der erste Kalif der Umayyaden (661-680) und Begründer dieser Dynastie. Er gilt als einer der bedeutendsten Herrscher der arabischen Geschichte.

Muawiya als Statthalter von Syrien (639-661)

Muawiya ibn Abi Sufyan wurde 603 als Mitglied der einflussreichen Sippe der Umayyaden in Mekka geboren. Sein Vater Abu Sufyan war der Führer der Quraisch gegen den Propheten Mohammed. Muawiya diente nach seinem Übertritt zum Islam (630) Mohammed als Sekretär. Später nahm er an der Eroberung von Syrien teil und wurde 639 vom Kalif Umar ibn al-Chattab zum Statthalter dieser Provinz ernannt. Als solcher organisierte er den Aufbau einer muslimischen Flotte im Mittelmeer, mit der die byzantinische Flotte 645 erstmals vor Lykien besiegt werden konnte. 652 konnte er auch durch Anatolien bis zum Bosporus vorstoßen. Nach der Ermordung von Kalif Uthman ibn Affan (656) schlossen sich dessen Anhänger teilweise Muawiya an. Dieser erkannte den neu gewählten Kalifen Ali ibn Abi Talib (656-661) nicht an, dem er vorwarf an der Ermordung seines Vorgängers mitverantwortlich zu sein. Die Auseinandersetzungen gipfelten in der Schlacht von Siffin, die aber zu keiner Entscheidung führte, als sich Ali auf Verhandlungen einließ. Die darauf folgende Spaltung der Partei Alis (Schia) stärkte die Position Muawiyas, so dass er nach der Ermordung Alis (661) von allen Muslimen als Kalif anerkannt wurde.

Muawiya als Kalif (661-680)

Muawiya begann mit der Sicherung der Herrschaft der Umayyaden. So wurde Hassan ibn Ali, der älteste Sohn von Ali durch Pensionen zum Verzicht auf seine Herrschaftsansprüche bewegt. Auch wurde das Reich mit Hilfe von Amr ibn al-As in Ägypten und Ziyad ibn Ali im Irak reorganisiert. Dabei wurde in den verschiedenen Reichsteilen auf die noch vorhanden byzantinischen und persischen Verwaltungsstrukturen zurückgegriffen. Neue Hauptstadt des Kalifats wurde Damaskus, womit Medina endgültig seine politische Bedeutung verlor. Muawiya propagierte die Erblichkeit des Kalifenamts. So designierte er schon 669 seinen Sohn Yazid zum Thronfolger. Allerdings gelang es den Umayyaden bis zu ihrem Untergang nicht, ihrer Herrschaft eine religiöse Legitimation zu verleihen. Unter der Herrschaft Muawiyas wurde die Expansion durch die Muslime wieder aufgenommen. So begann unter Uqba ibn Nafi die Unterwerfung des Maghreb. Auch die Eroberung des Ostiran wurde weitergeführt. Der Gouverneur von Zypern schloß einen Vertrag mit dem Kalifen, der ihm gegen regelmäßige Tributzahlungen den Frieden sicherte. Allerdings scheiterte mit den erfolglosen Belagerungen von Konstantinopel (668-669 und 674-678) die Eroberung von Byzanz, auch wenn dieses in der Folgezeit den Muslimen Tribute entrichtete. Muawiya I. starb am 18. April 680 in Damaskus, wo er auch bestattet wurde. Er gilt als einer der bedeutendsten Herrscher der arabischen Geschichte.

Literatur


- Ulrich Haarmann: Geschichte der Arabischen Welt. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47486-1
- Gernot Rotter: Die Umayyaden und der zweite Bürgerkrieg. Steiner, Wiesbaden 1982, ISBN 3-515-02913-3 Kategorie:Mann Kategorie:Person des Islam Kategorie:Geboren 603 Kategorie:Gestorben 680 ja:ムアーウィヤ ms:Muawiyah bin Abu Sufyan

Kalifat

Das Kalifat (abgeleitet aus dem arabischen khilâfa bzw. khalîfa rasûl Allâh (); arabisch khalîfa, Plural khulafâ’ "Nachfolger, Stellvertreter, Kalif", wörtlich also "die Nachfolger des Gesandten Gottes". Allerdings wurde unter Auslassung des Wortes rasûl schon unter den Umayyaden der Titel in khalîfat Allâh , "Stellvertreter Gottes [auf Erden]" geändert) ist eine islamische Regierungsform, bei der säkulare und geistliche Führerschaft in der Person des Kalifen vereint sind. Mohammeds Lehre basierte nach seiner Auswanderung nach Medina auf einem theokratischen Modell: er war sowohl der Führer der religiösen Bewegung, als auch der Herrscher über den Machtbereich, in dem dieser Glauben gelebt wurde. Das Kalifat war somit nicht nur ein Amt, es wurde auch mit dem Machtbereich gleichgesetzt, dem Reich des Kalifen. Siehe auch: Liste der Kalifen Liste der Kalifen

Geschichte

Die Anfänge

Mohammed besaß keine direkten männlichen Nachkommen und hatte auch keinen Nachfolger bestimmt oder eine Prozedur zu dessen Wahl festgelegt. Nach seinem Tod 632 trafen sich die muslimischen Führer der Gemeinden. Ein Teil von ihnen vertrat die Meinung, Mohammed habe seinen Schwiegersohn Ali ibn Abi Talib zu seinem Nachfolger auserkoren. Der Großteil der Muslime war davon nicht überzeugt und legte erste Richtlinien für die Nachfolge fest. Demnach musste der Nachfolger des Propheten ein Araber aus dem Stamm Mohammeds (den Quraisch) sein, der zum einen für die Einhaltung der Regeln des islamischen Glaubens verantwortlich war, zum anderen die Verbreitung der Bewegung mit allen Mitteln, auch durch den Dschihad genannten Krieg, vorantreiben sollte. Die Mehrheit der muslimischen Führer wählte Abu Bakr, den Vater von Mohammeds Lieblingsfrau Aischa, zum Nachfolger des Propheten. Dieser nahm den Titel chalifat rasul allah an. 634 wurde Umar ibn al-Chattab zum zweiten Kalifen gewählt. In seiner Amtszeit dehnte sich die Macht der Muslime auf Syrien (635-636), den Irak/Mesopotamien (636) und Ägypten (639-642) aus. Nach dem Sieg der Muslime bei Nehawend (südlich von Hamadan) brach das Reich der Sassaniden im Iran endgültig auseinander (siehe Islamische Expansion). Uthman ibn Affan, ein Schwiegersohn Mohammeds, wurde 644 zum dritten Kalifen gewählt. Bedeutung erlangte seine Regierungszeit vor allem durch die endgültige Abfassung des Koran. Er setzte aber auch die Expansionen seines Vorgängers fort. So wurde Tripolitanien (heute Libyen; 647) und weitere Teile des Iran erobert sowie erste Vorstöße nach Anatolien unternommen. Doch mit der Zeit machte er sich durch die Bevorzugung seiner Sippe (Umayyaden) bei der Ämter- und Beuteverteilung etliche Feinde, insbesondere unter den Heerführern und Muslimen der eroberten Gebiete. 656 wurde er von aufständischen Muslimen aus Ägypten und dem Irak in Medina ermordet. Uthmans Gegner waren vor allem die Anhänger des bereits erwähnten Ali ibn Abi Talib, die Schiiten (aus dem arab. schiat ali, Partei Alis). Diese und die aufständischen Führer wählten Ali auch zum Kalifen. Doch Muawiya, der Statthalter von Syrien aus der Sippe der Umayyaden und damit ein Verwandter Uthmans, verweigerte die Gefolgschaft. Als es zum Ausbruch der Kämpfe kam, einigte man sich nach der Schlacht von Siffin auf Verhandlungen. Eine Gruppe von Muslimen, die sich später Charidschiten nannte, sah darin eine Postenschacherei und eine große Schande und verließ das Lager Ali ibn Abi Talibs. 661 fiel Ali einem Attentat dieser Gruppe zum Opfer. Dessen Sohn Hassan verzichtete auf seinen Herrschaftsanspruch als er die Übermacht der Umayyaden erkannte. Muawiya begründete nun die Dynastie der Umayyaden-Kalifen. Hassans Bruder Husain erhob jedoch nach dem Tod von Muawiya I. Anspruch auf das Kalifat. Er wurde aber in der Schlacht von Kerbela (680) geschlagen.

Das Kalifat der Umayyaden

Nach der Machtübernahme der Umayyaden unter Muawiya mussten diese sich auch in der Folgezeit immer wieder gegenüber Oppositionsbewegungen behaupten. Umstritten war dabei die Legitimation der Umayyaden, denen u.a. vorgeworfen wurde in der Anfangszeit des Islams zu den heftigsten Gegnern des Propheten Mohammed gezählt zu haben. Nach der Befriedung des Kalifats konnten die Muslime ihre Expansion wieder aufnehmen. So wurde unter Abd al-Malik und al-Walid I. zu Beginn des 8. Jahrhunderts der Maghreb, Andalusien, Transoxanien und das Industal erobert. Damit erreichte das Kalifat seine größte Ausdehnung. Trotz dieser Erfolge dauerte die Opposition vieler Muslime an. Als sich nach 744 die Umayyaden durch interne Machtkämpfe schwächten, wurden sie durch den Aufstand des Abu Muslim gestürzt, der 749 die Dynastie der Abbasiden an die Macht brachte.

Das Kalifat der Abbasiden

Nach dem Sturz der Umayyaden durch die Abbasiden entwickelte sich der Irak mit der neuen Hauptstadt Bagdad zum politischen Zentrum des Kalifats. Zugleich wurde Bagdad, vor allem unter Harun al-Raschid (786-809), zu einem, wie es in den Geschichten Scheherazades in dem Buch Tausendundeine Nacht beschrieben wurde: eine vor Prunk und Reichtum strotzende Stadt und ein Zentrum der Kultur und Naturwissenschaften. Im 9. Jahrhundert hatte das Kalifat seine Blütezeit erreicht. Doch die Ausdehnung und die Bürokratie verlangten ihren Preis: Mehr und mehr gaben die Kalifen die politische Macht an Staatsminister, die Wesire und mittlere Beamte ab. Dies führte seit Beginn des 9. Jahrhunderts zur Gründung unabhängiger Emirate (u.a. Aghlabiden, Tuluniden, Tahiriden und Samaniden), die nur noch formal der Herrschaft der Kalifen in Bagdad unterstanden. Zu Beginn des 10. Jahrhundert kam es im Maghreb und Andalusien sogar zur Gründung unabhängiger Kalifate (Fatimiden, Umayyaden). Mitte des 10. Jahrhunderts wurden die Kalifen in Bagdad politisch endgültig entmachtet und unterstanden in der Folgezeit der Kontrolle der persischen Buyiden bzw. türkischen Seldschuken (seit 1055). Die Kalifen waren damit nur noch geistiges Oberhaupt der Muslime. Zwar konnten die Kalifen während des 12. Jahrhunderts ihre politische Macht zumindest im Irak zurückgewinnen, doch wurde das Kalifat der Abbasiden mit der Eroberung Bagdads durch die Mongolen unter Hülägü 1258 zerschlagen. Einigen Abbasiden gelang aber die Flucht nach Ägypten. 1261 wurde ein Prinz der Abbasiden vom Mameluken-Sultan Baibars in Kairo als Kalif eingesetzt. Seine Macht war aber nur spirituell und das teilweise auch nur in der Theorie. Bald trugen diese Kalifen nur noch einen inhaltslosen Titel, den sie 1517 den Osmanen übertrugen.

Das Kalifat der Fatimiden und spanischen Umayyaden

Die schiitischen Fatimiden, der Legende nach Nachfahren von Ali ibn Abi Talib und dessen Frau Fatima (daher der Name), gründeten ihr Kalifat 909 in Ifriqiya/Tunesien und dehnten ihren Machtbereich von Algerien bis Ägypten, Syrien und Sizilien aus. Nachdem sie 1059 zeitweise die Kontrolle über Bagdad errungen hatten begann der Niedergang dieser Dynastie. Sie wurde 1171 durch Saladin beseitigt. Der letzte Umayyade, der den Massenmord an seiner Familie 750 durch die Abbasiden überlebt hatte, floh nach Andalusien. Dort gründeten seine Nachfahren 929 das umayyadische Kalifat. 1031 zerfiel es aber in mehrere Einzelreiche und erlosch. Im 12. und 13. Jahrhundert beanspruchten im Maghreb noch die Almohaden und die Hafsiden das Kalifat. Die Kalifen der Fatimiden und Umayyaden in Andalusien erlangten ebensowenig die allgemeine Anerkennung der Sunniten wie die Kalifen der Almohaden und Hafsiden.

Das Kalifat der Osmanen

Ab dem 13. Jahrhundert beanspruchten immer wieder muslimische Herrscher den Titel Kalif, der aber nun politisch bedeutungslos war. Jedoch gelang es im Jahre 1517 den osmanischen Sultanen das Osmanische Kalifat zu errichten. Erst im 19. Jahrhundert, als mehr und mehr Christen in die muslimischen Gebiete eindrangen, pochten die Sultane auf den Titel als geistiges Oberhaupt, um dadurch die Unterstützung der Muslime außerhalb ihres Machtbereiches zu erlangen. Nach der Niederlage des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg 1918 wurde der Sultan nach der türkischen Republiksgründung 1923 entmachtet. Die türkische Regierung schaffte das Kalifat 1924 endgültig ab.

Das Kalifat nach 1924

Dies erregte die Gemüter der muslimischen Welt. 1924 erhob König Hussain ibn Ali von Hedschas, heute Teil Saudi-Arabiens, seinen Anspruch auf den Titel, da er aus dem Haus des Propheten Mohammed über dessen Urgroßvater Haschim stamme -- was wahrscheinlich sogar der Wahrheit entspricht -- und zudem über Mekka und Medina herrsche. Dieser Anspruch erlosch mit der Eroberung seines Reiches durch König Abd al-Aziz al Saud von Nadschd. 1926 versuchte man, auf einem muslimischen Kongress in Kairo einen neuen Kalifen zu wählen. Doch auch dieser Versuch, das Kalifat neu zu beleben, scheiterte. Nach Ansicht von Experten gab es seither keine ernsthaften Bemühungen, sieht man von den eher lächerlichen Versuchen eines Metin Kaplan und seines Kalifats von Köln einmal ab. Die religiös-politische Bewegung Hizb-ut-Tahrir versucht ebenfalls, das Kalifat neu zu errichten. Sie ist jedoch in allen islamischen Staaten und darüber hinaus verboten.

Das Kalifat der Ahmadiyya

Hazrat Mirza Ghulam Ahmad gründete 1889 in Qadian die Ahmadiyya-Bewegung im Islam. Er beanspruchte für sich, der verheißene Messias und Mahdi zu sein, und ein Schattenprophet nach dem Vorbild Mohammeds. Nach seinem Ableben 1908 folgten ihm Khalifa genannte Führer der islamischen Ahmadiyya-Gemeinschaft. Der Kalif wird auf Lebenszeit gewählt. Aktuell ist (seit 22. April 2003) Hazrat Mirza Masroor Ahmad der Khalifatul Masih V. (der 5. "Kalif des Messias") in London. Im Unterschied zu anderen islamischen Gruppen hat der Khalifa der Ahmadiyya nur spirituelle Funktionen als geistliches Oberhaupt.

Das Kalifat von Omdurman

Die Nachfolger des sudanesischen Rebellenführers Muhammad Ahmad al-Mahdi bezeichneten sich ebenfalls als Kalifen. Insbesondere Abdallahi ibn Muhammad, der sich 1891 an die Spitze der sudanesischen Mahdi-Bewegung setzen konnte, ist im Sudan noch heute unter der Bezeichnung al-Khalifa bekannt. Der frühere Palast Abdallahis ist heute eine der Hauptsehenswürdigkeiten von Omdurman.

Theorie des Kalifats

Nach orthodoxer islamischer Doktrin ist legitime Herrschaft allein im Kalifat möglich. Der Kalif ist als Nachfolger Mohammeds mit der politischen und religiösen Führung der umma, der muslimischen Gemeinschaft betraut. Die Institution des Kalifats leiten die islamischen Theologen und Juristen aus dem Koran her. In Sure 38 heißt es: "Oh Da'ud (König David), siehe, wir machten dich zu einem Stellvertreter (khalifa) auf Erden; So richte zwischen den Menschen in Wahrheit...". Über dem Kalifen steht allein das religiöse Gesetz, die Schari'a, die aus den Rechtsquellen Koran, Sunna, idschma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) schöpft und an die auch der Kalif gebunden ist. Nach imamitisch-schiitischer Auffassung waren ihre zwölf Imame rechtmäßige Kalifen. Der zwölfte Kalif verstarb nach dieser Auffassung nicht, sondern entrückte in die Verborgenheit, aus der er dereinst als Mahdi (Erlöser) erscheinen wird. In der Zwischenzeit übt der schiitische Klerus nur treuhänderisch für diesen verborgenen Iman die Macht aus. In der iranischen Verfassung ist das so festgeschrieben. Deshalb können auch nach dieser Lehre das relativ frei gewählte iranische Parlament und der gewählte Präsident des Irans nur begrenzte Macht ausüben. Die schiitischen Nizaris, die zu den Ismailiten oder Siebener-Schiiten gehören, haben bis heute einen Imam-Kalifen, nämlich Karim Aga Khan IV., der der 49. in der direkten Nachfolge des Propheten Mohammeds aus der Linie über seine Tochter Fatima und seinen Schwiegersohn Ali ist (zumindest nach ihrer Lehre). Die ebenfalls ismailitischen Bohras glauben wie die Imamiten an einen verborgenen Imam-Kalifen. Das Kalifat ist im islamischen Recht als eine so genannte fard kifaya verankert, das heißt als gemeinschaftliche Glaubenspflicht. Im Gegensatz zur fard `ayn, der individuellen Glaubenpflicht, wie beispielsweise das Fasten oder die Pilgerreise, die zu verrichten jeder einzelne verpflichtet ist, muss eine fard kifaya nur von einigen, dazu geeigneten Menschen der Gemeinschaft betrieben werden. Die Verpflichtung zum Dschihad oder das Streben nach Wissen sind typische Beispiele dafür. Im Fall des Kalifats heißt das, dass die Erfüllung der fard kifaya den für das Amt des Kalifen geeigneten Personen obliegt. Falls es nur einen einzigen Kandidaten geben sollte, der die Kriterien erfüllt, darf dieser das Amt beispielsweise nicht ablehnen. Die Universalität des Kalifats, das heißt den religiösen und säkularen Machtanspruch, leiten die klassischen Theologen aus der Pflicht zum Dschihad ab. Die religiöse Pflicht zum Dschihad macht es notwendig, dass der Kalif nicht nur die religiöse Führung innehat, sondern auch in der Lage ist, Krieg zu führen, das heißt dass er die Kontrolle über die Armee besitzt. Die sprachliche Trennung zwischen Kalif und Imam verweist auf diese beiden Aspekte. Unter Imamat wird gemeinhin die religiöse Führung verstanden, während das Kalifat sich auf den politischen und militärischen Bereich bezieht. Diese Aufgabenbereiche fallen im Amt des Kalifen und Imam zusammen. Mit dem Zusammenbruch des Kalifats verselbstständigte sich die Bezeichnung Imam und wurde später nicht mehr ausschließlich für das Oberhaupt der muslimischen Gemeinde, sondern auch als Ehrentitel für besonders angesehene religiöse Persönlichkeiten gebraucht. Diese erst wesentlich später formulierte sunnitisch-orthodoxe Kalifatskonzeption dauerte bis etwa zum Niedergang des abbasidischen Kalifats. Die Bestimmung, dass der Kalif dem Stamme Mohammeds, den Quraisch angehören müsse, überdauerte bis zum Beginn des Kalifats der Osmanen. Die Osmanen erhielten den Anspruch auf die Stellung des Kalifen aufrecht und untermauerten ihn mit dem Gebrauch religiöser Symbolik. Auch wenn das Kalifat in der Realität an Bedeutung verlor, blieb die Kalifatstheorie theoretisch die ganze Zeit über maßgeblich und viel diskutiert, wenn auch Realität und Theorie weit auseinander klafften. Die muslimischen Juristen standen vor der eigentlich unlösbaren Aufgabe, diese Diskrepanz zu überbrücken. Erwin Rosenthal stellt die Situation folgendermaßen dar: "This meant in practice that they had to achieve a reconciliation between the caliph as the highest authority in theory, and the sultan or emir as the actual wielder of power, by accommodating both under the Islamic law, which insisted on the unity of power spiritual and temporal." Die Aufweichung der Kalifatstheorie vollzog sich in mehreren Schritten. Als einer der ersten versuchte sich der ascharitische Jurist al-Mawardi (972--1058) an einer Lösung. Ironischerweise galt Mawardis Theorie lange Zeit als die klassische Ausformulierung der sunnitischen orthodoxen Kalifatsdoktrin, was von Hamilton Gibb mittlerweile widerlegt wurde. Zu einer Zeit, als der Kalif nur noch eine Marionette in den Händen der Buyiden-Dynastie in Baghdad war, stellte er in seiner Schrift Ahkam as-Sultaniya eine Theorie über das imarat al-istila, das Emirat durch Usurpation, auf. Dieser Theorie zufolge ist der Kalif verpflichtet, seine Exekutivgewalt an denjenigen zu delegieren, der gerade die reale politische Macht innehat, solange dieser nach den Gesetzen der Scharia regiert. Der Fiktion der Souveränität des Kalifen wird durch eine formelle Anerkennung der Oberhoheit des Kalifen und durch die Erwähnung seines Namens im Freitagsgebet Genüge getan. Mawardi versucht hier mit dem Delegationsgedanken die Kalifatstheorie mit der historischen Realität wieder in Einklang zu bringen. Al-Mawardi knüpfte die Delegation der Macht noch an eine Herrschaft nach der Schari'a. Weil spätere islamische Theoretiker überzeugt waren, dass jede Form von Herrschaft besser sei als Anarchie, legitimierten sie auch reine Gewaltherrschaft, solange die nominelle Oberherrschaft des Kalifen dabei aufrecht erhalten werde. So gibt zum Beispiel al-Ghazali (1058--1111) zur Zeit der Seldschukenherrschaft viele der Erfordernisse auf, die Mawardi noch für nötig gehalten hatte. Der Kalif muss nicht mehr über die Fähigkeit vefügen, den Dschihad anzuführen, auch Regierungskompetenz (kifaya) ist nicht erforderlich, solange ihm ein kompetenter Wesir zur Seite steht. Anstelle der Fähigkeit zum idschtihad, das heißt der eigenständigen Interpretation des Rechts muss der Kalif lediglich wara, Gottesfurcht, besitzen. Den traditionellen Wahlverfahren des Kalifen fügt Ghazali ein weiteres hinzu: die Ernennung des Kalifen durch den gerade herrschenden Sultan. Damit legitimierte er die zu seiner Zeit übliche Praxis. Der Theologe Ibn Dschama'a versetzt der klassischen Kalifatstheorie schließlich den Todesstoß, indem er jeglichen religiösen Anspruch aufgibt und das Kalifat allein auf gewaltsame Oberherrschaft reduziert: "When the Imama is thus contractually assumed by one person by means of force and military supremacy, and thereafter there arises another who overcomes the first by his might and his armies, then the first is deposed and the second becomes Imam, for the reasons of the